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Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 7. Januar 2019

Sozialversicherung: Gesetze und Verordnungen

Auf Bundesebene existieren zwei Familienzulagengesetze. Einerseits das Bundesgesetz über Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG), andererseits das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) als Spezialgesetz. Das Familienzulagengesetz verweist für die Definition der Ausbildung im Zusammenhang mit den Ausbildungszulagen auf die Bestimmungen betreffend Kinder- und Waisenrente im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).

Zudem enthalten das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG), das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) Regelungen betreffend Familienleistungen.

Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) legt ein einheitliches Verfahren fest. Dieses gilt auch für die Familienzulagen.

Schliesslich gibt es kantonale Regelungen. Diese regeln insbesondere die Höhe und die Finanzierung der Familienzulagen sowie die Organisation des Familienzulagensystems.

Rechtstexte

Rechtliche Grundlagen (Archiv)

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