Comunicati stampa
Studie zeigt, dass die Information zu den Ergänzungsleistungen noch verbessert werden kann
Menschen, die mit ihrer AHV- oder IV-Rente und mit anderem Einkommen oder Vermögen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Das Gesetz verpflichtet die Kantone, die Öffentlichkeit angemessen über die Ergänzungsleistungen zu informieren, damit potenzielle Begünstigte ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte sie unternehmen müssen. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat analysiert, wie die Kantone über die Ergänzungsleistungen (EL) informieren und wie das Anmeldeverfahren abläuft. Sie befragte AHV-Rentenbeziehende über ihren Informationsstand zu den EL und macht verschiedene Vorschläge, wie die Information und Unterstützung für die Versicherten verbessert werden können.
Familienzulagen: voller Lastenausgleich ab 2029 in allen Kantonen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 entschieden, den vollen Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen in den Kantonen per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Damit wird die vom Parlament verabschiedete Änderung des Familienzulagengesetzes umgesetzt. Derzeit steht es den Kantonen frei, ob sie einen vollen, teilweisen oder keinen Lastenausgleich durchführen.
Der Bundesrat legt die Leitlinien zur Reform AHV2030 fest
Der Bundesrat will die finanzielle Lage der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 langfristig stabilisieren und die Versicherung an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat er die Leitlinien zur Reform AHV2030 festgelegt und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Frühjahr 2026 einen Vorentwurf vorzulegen. Der Bundesrat hat Massnahmen definiert, um das System fairer auszugestalten und Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten. Zudem hat er Stossrichtungen zur finanziellen Konsolidierung der AHV formuliert. Diese sind abhängig von den Entscheiden des Parlaments zur Finanzierung der 13. AHV-Altersrente. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen.
Bund publiziert ersten Monitoringbericht zur Armut in der Schweiz
Rund 8 Prozent der Menschen in der Schweiz kommen mit ihrem Einkommen nicht auf das Existenzminimum. Somit konnte das Ziel, die Armut im Land zu reduzieren, bisher nicht erreicht werden. Dies hält der erste Bericht des nationalen Armutsmonitorings fest, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 gutgeheissen hat. Der Bericht enthält eine umfassende Analyse der Armutssituation und Armutspolitik in der Schweiz und bildet die Grundlage für die Erarbeitung einer Nationalen Armutsstrategie bis 2027.
Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause: Pro-rata-Pauschale für zeitweise zu Hause lebende Personen
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf die vom Parlament im Sommer beschlossenen Leistungen für Hilfe und Pflege zu Hause. Die Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet, die anteilsmässig zur zu Hause verbrachten Zeit berechnet wird. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Verordnungsänderung bis zum 9. März 2026 in die Vernehmlassung geschickt.
Sozialversicherungen: Was ändert sich 2026?
Ende 2026 wird erstmals die 13. Altersrente der AHV ausbezahlt – zusammen mit der Dezember-Altersrente. Im Jahr 2026 treten zudem weitere Neuerungen wie das neue Tarifsystem für medizinische Leistungen Tardoc in Kraft.
Fast jedes dritte Kind sieht Hassrede im Netz – viele wünschen sich mehr Unterstützung bei Fake News und Cybermobbing
Kinder und Jugendliche in der Schweiz nutzen das Internet täglich – und treffen dabei auf Hassreden, Gewalt oder gefährliche Inhalte. Die neue repräsentative Studie «EU Kids Online Schweiz» der Pädagogischen Hochschule Schwyz mit 1’390 Kindern und Jugendlichen zeigt, welche Risiken besonders häufig sind, wo sie sich Unterstützung wünschen und welche Rolle Eltern und Schule spielen.
Social Media: altersgerechter Zugang und Regeln statt Verbote
Das Recht auf Schutz steht bei der Diskussion um Social-Media-Verbote oft im Vordergrund. Wenig erwähnt werden die in der UN-Kinderrechtskonvention gleichwertig genannten Rechte auf Befähigung und Teilhabe sowie auf Zugang zu Information und Bildung. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) bringt sich mit einem Positionspapier zur aktuellen Debatte um Social-Media-Verbote ein. Sie plädiert für partizipativ erarbeitete Regeln statt pauschaler Verbote, sowie für die Förderung von Medienkompetenz und eine gesetzliche Regulierung der grossen Online-Plattformen.
Jugend und Medien: neuer Internetauftritt
Die Plattform Jugend und Medien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) lanciert ihre neue Website. Das überarbeitete Design erleichtert die Orientierung und macht die Suche nach Inhalten intuitiver. Insbesondere die neuen, nach Altersgruppen ausgerichteten Rubriken ermöglichen es Eltern und Bezugspersonen, die wichtigsten Informationen und Empfehlungen rasch zu finden. Die kompetente Begleitung durch Erwachsene bei der Erkundung digitaler Medien ist ein wichtiger Bestandteil der Medienkompetenzförderung im Kindes- und Jugendalter.
Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt
Die Volksinitiative zur 13. Altersrente wurde in der Abstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Ab 2026 erhalten die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger deshalb zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 den Termin der Inkraftsetzung bestätigt.
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