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Veröffentlicht am 19. Mai 2019

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 Prozent Ja- zu 33,6 Prozent Nein-Stimmen angenommen.

Für den Wohlstand der Schweiz sind eine international wettbewerbsfähige und konforme Besteuerung der Unternehmen und eine verlässliche Altersvorsorge zwei wichtige Grundlagen. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ist notwendig, weil gewisse Steuerprivilegien nicht mehr internationalen Anforderungen entsprechen. Die AHV wiederum gerät zunehmend in finanzielle Schieflage, weil immer mehr Menschen eine AHV-Rente beziehen. Die angenommene Vorlage leistet einen Beitrag zur Verbesserung.

Die Vorlage verschafft der AHV jährlich über 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Renten. Der Finanzierungsbedarf bei der AHV wird wesentlich verkleinert. Die geplante strukturelle Reform der AHV (AHV 21) bleibt allerdings unumgänglich, auch wenn die Vorlage angenommen wurde.

Erklärvideo zur Abstimmung vom 19.5.2019

Medienmitteilungen

19.05.2019
Resultate der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019

10.04.2019
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu STAF-Verordnungen

20.02.2019
Stabilisierung der AHV: Reform unbestritten, unterschiedliche Meinungen zu Massnahmen

18.02.2019
Bundesrat empfiehlt Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung zur Annahme

Dokumentation

Erläuterungen des Bundesrates
Volksabstimmung vom 19. Mai 2019

Dossier EFD: Steuerreform und AHV-Finanzierung