Erwerbsersatzordnung (EO): Abgeschlossene Reformen
Hier erhalten Sie einen Überblick über abgeschlossene Reformen im Bereich der Erwerbsersatzordnung (EO). Es handelt sich um Dossiers zu Abstimmungsvorlagen, welche inzwischen in Kraft sind oder vom Parlament oder in einer Volksabstimmung abgelehnt wurden.
Programm EO-Digitalisierung
Die Erwerbsersatzordnung vollzieht einen Digitalisierungsschritt: Dienstleistende aus Militär, Zivildienst, Zivilschutz und Jugend & Sport können ab 2026 ihre EO-Anträge digital einreichen.
Urlaub bei Tod eines Elternteils nach der Geburt
Eine Revision der Erwerbsersatzordnung (EO) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, so dass im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes der überlebende Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten soll.
Betreuende Angehörige
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben seit 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub.
Längere Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben seit dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Vaterschaftsurlaub / Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EO)
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vorlage trat am 1. Januar 2021 in Kraft.