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Achtung

Betrügerische Mails

Aktualisiert am 17. Apr. 2026

Derzeit zirkulieren E-Mails, die angeblich vom BSV stammen. In diesen werden die Empfänger aufgefordert, ihre AHV-Nummer zwecks Überprüfung ihres Dossiers einzugeben.

Veröffentlicht am 23. Januar 2026

Finanzhilfen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention

Am 1. Januar 2025 ist das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV) teilweise in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Kinder und Jugendliche schweizweit einheitlich besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.

Im JSFVG sind auch Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention verankert. Diese umfassen einerseits die Information und Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen sowie die fachliche Weiterentwicklung durch das BSV. Andererseits kann der Bund gemäss JSFVG Art. 29 Abs. 3 überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von nicht gewinnorientierten privaten, öffentlich-rechtlichen Akteuren sowie Kantonen oder Gemeinden, die der Sensibilisierung, Vernetzung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen, finanziell unterstützen.

Das Parlament hat dem BSV im Dezember 2025 für die Jahre 2026 bis 2029 einen Kredit von jährlich 2 Millionen Franken zugesprochen für die Unterstützung von überregionalen Aktivitäten oder Modellprojekten, die die Medienkompetenzförderung und die Prävention von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien zum Ziel haben.

JSFVG-Finanzhilfen

26. Februar 2026

Modellprojekte

Ein Modellprojekt muss:

26. Februar 2026

Überregionale Aktivitäten

Eine Aktivität, die in mindestens zwei französischsprachigen Kantonen oder in mindestens drei deutschsprachigen Kantonen oder in der italienischsprachigen Schweiz oder in der rätoromanischen Schweiz durchgeführt wird.

Gesuchseingabe

Im Jahr 2026 können Gesuche bis am 18. Mai eingereicht werden. Die Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden, fällt im Sommer.
Gemeinden und Kantone, die ein Projekt einreichen möchten, kontaktieren das BSV direkt per E-Mail unter jsfvg@bsv.admin.ch

Gesetzliche Grundlagen

Die Voraussetzungen für eine Finanzhilfe sind im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)und in der dazugehörigen Verordnung (JSFVV) geregelt.

Art. 29 JSFVG

Art. 21-23 JSFVV

Fragen und Antworten

Bundesamt für Sozialversicherungen

Bereich Kinder- und Jugendfragen