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Veröffentlicht am 23. Januar 2026

Finanzhilfen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention

Am 1. Januar 2025 ist das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV) teilweise in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Kinder und Jugendliche schweizweit einheitlich besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.

Im JSFVG sind auch Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention verankert. Diese umfassen einerseits die Information und Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen sowie die fachliche Weiterentwicklung durch das BSV. Andererseits kann der Bund gemäss JSFVG Art. 29 Abs. 3 überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von nicht gewinnorientierten privaten, öffentlich-rechtlichen Akteuren sowie Kantonen oder Gemeinden, die der Sensibilisierung, Vernetzung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen, finanziell unterstützen.

Das Parlament hat dem BSV im Dezember 2025 für die Jahre 2026 bis 2029 einen Kredit von jährlich 2 Millionen Franken zugesprochen für die Unterstützung von überregionalen Aktivitäten oder Modellprojekten, die die Medienkompetenzförderung und die Prävention von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien zum Ziel haben.

Allgemeine Informationen

  • Unterstützungsmöglichkeiten bestehen für nicht gewinnorientierte privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Organisationen sowie Kantone und Gemeinden.
  • Überregionale Aktivität: Aktivität, die in mindestens zwei französischsprachigen Kantonen, in mindestens drei deutschsprachigen Kantonen, in der italienischsprachigen Schweiz oder in der rätoromanischen Schweiz durchgeführt wird.
  • Ein Modellprojekt muss:

a.   örtlich übertragbar und unabhängig von der jeweiligen kantonalen oder kommunalen Verwaltungsstruktur durchführbar sein;
b.   neue Formen der Medienkompetenzförderung entwickeln oder bisher bekannte Formen in wesentlichen Punkten ergänzen oder weiterentwickeln;
c.   auf andere Kontexte übertragbar sein;
d.   einem nachgewiesenen Bedürfnis entsprechen;
e.   einen Wissenstransfer sicherstellen.

Gesuchseingabe

Die für eine Gesuchseinreichung benötigten Informationen und Unterlagen werden im Verlauf des Februars hier zur Verfügung gestellt.

Die Publikation der Unterlagen und damit der Start des Gesuchsverfahrens wird mittels des Newsletters der Nationalen Plattform Jugend und Medien sowie über den Instagram-Account von Jugend und Medien kommuniziert.

Gesetzliche Grundlagen

Die Voraussetzungen für eine Finanzhilfe sind im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)und in der dazugehörigen Verordnung (JSFVV) geregelt.

Art. 29 JSFVG

Art. 21-23 JSFVV

Bundesamt für Sozialversicherungen

Bereich Kinder- und Jugendfragen