Finanzhilfen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention
Am 1. Januar 2025 ist das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV) teilweise in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Kinder und Jugendliche schweizweit einheitlich besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.
Im JSFVG sind auch Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention verankert. Diese umfassen einerseits die Information und Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen sowie die fachliche Weiterentwicklung durch das BSV. Andererseits kann der Bund gemäss JSFVG Art. 29 Abs. 3 überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von nicht gewinnorientierten privaten, öffentlich-rechtlichen Akteuren sowie Kantonen oder Gemeinden, die der Sensibilisierung, Vernetzung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen, finanziell unterstützen.
Das Parlament hat dem BSV im Dezember 2025 für die Jahre 2026 bis 2029 einen Kredit von jährlich 2 Millionen Franken zugesprochen für die Unterstützung von überregionalen Aktivitäten oder Modellprojekten, die die Medienkompetenzförderung und die Prävention von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien zum Ziel haben.
JSFVG-Finanzhilfen
Modellprojekte
Ein Modellprojekt muss:
Überregionale Aktivitäten
Eine Aktivität, die in mindestens zwei französischsprachigen Kantonen oder in mindestens drei deutschsprachigen Kantonen oder in der italienischsprachigen Schweiz oder in der rätoromanischen Schweiz durchgeführt wird.
Gesuchseingabe
Im Jahr 2026 können Gesuche bis am 18. Mai eingereicht werden. Die Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden, fällt im Sommer.
Gemeinden und Kantone, die ein Projekt einreichen möchten, kontaktieren das BSV direkt per E-Mail unter jsfvg@bsv.admin.ch
Gesetzliche Grundlagen
Die Voraussetzungen für eine Finanzhilfe sind im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)und in der dazugehörigen Verordnung (JSFVV) geregelt.