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Veröffentlicht am 6. Mai 2026

Intensive Frühintervention für autistische Kinder

Die intensive Frühintervention (IFI) richtet sich an Kleinkinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Die IV finanziert den medizinischen Teil der Frühintervention über Pauschalen an die Kantone, die eine Vereinbarung mit dem BSV geschlossen haben.

Die IFI kombiniert medizinische mit pädagogischen Massnahmen, die sich an Kleinkinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) richten. Die Massnahmen beginnen in der Regel vor dem vierten Lebensjahr, weil das Gehirn in diesem Alter dank seiner Plastizität noch stärker geformt werden kann.

Die Intervention zeichnet sich aus durch:

  • ihre Intensität: Die Fachpersonen arbeiten pro Woche 15 Stunden oder mehr mit dem Kind;
  • ihre Dauer: Sie läuft in der Regel über zwei Jahre, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen;
  • ihren Ansatz: Sie kombiniert medizinische Massnahmen (Psychotherapie, Ergotherapie) mit pädagogischen Massnahmen, um die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten des Kindes zu verbessern. Die verwendeten Methoden müssen wissenschaftlich anerkannt sein.

Mitfinanzierung durch die Invalidenversicherung (IV)

Die IV beteiligt sich an der Finanzierung der IFI und zahlt den Kantonen dazu Pauschalen für die Deckung des medizinischen Teils der Intervention aus. Voraussetzung ist, dass die Kantone eine Vereinbarung mit dem BSV abgeschlossen haben und dass die IFI in einer Organisation durchgeführt wird, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Finanzierungsmodalitäten beruhen auf den Erkenntnissen aus der Pilotphase (2019–2026). Die notwendigen Gesetzesänderungen zur langfristigen Sicherung der Mitfinanzierung der IFI durch die IV treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

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