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Plattform Kinder- und Jugendpolitik (KJP)

Für die Kinder- und Jugendpolitik sind zahlreiche Akteurinnen und Akteure auf allen drei politischen Ebenen zuständig (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden). Auf den Seiten der Kinder- und Jugendplattform finden Sie unter anderem eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen sowie die diversen Akteurinnen und Akteure.

Grundlagen der Kinder- und Jugendpolitik (KJP)

Der Begriff Kinder- und Jugendpolitik umfasst den Schutz, die Förderung und die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Diese Definition basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und der «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» des Bundesrates von 2008.

Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendpolitik (KJP)

Die Schweizer Kinder- und Jugendpolitik verfügt über eine Vielzahl gesetzlicher Grundlagen. Sie gründet sowohl auf internationalem als auch auf innerstaatlichem Recht. Während die Kantone mit umfassender Befugnis Recht erlassen, kann der Bund nur innerhalb seiner definierten verfassungsrechtlichen Kompetenzen handeln.

Bestandesaufnahme Kinder- und Jugendpolitik (KJP)

Die Kinder- und Jugendpolitik der Schweiz ist ein Querschnittsthema. Entsprechend sind verschiedene Stellen involviert. Nachfolgend finden Sie eine Bestandesaufnahme der Akteurinnen und Akteure auf den unterschiedlichen politischen Ebenen.