Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendpolitik (KJP)
Die Schweizer Kinder- und Jugendpolitik verfügt über eine Vielzahl gesetzlicher Grundlagen. Sie gründet sowohl auf internationalem als auch auf innerstaatlichem Recht. Während die Kantone mit umfassender Befugnis Recht erlassen, kann der Bund nur innerhalb seiner definierten verfassungsrechtlichen Kompetenzen handeln.
Völkerrechtliche Grundlagen
Die völkerrechtlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendpolitik finden sich in der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die beide auf den UNO-Pakten I und II basieren.
Grundlagen und Zuständigkeiten in der Schweiz
Der in der Schweiz praktizierte kooperative Föderalismus umfasst alle Formen der interkantonalen Zusammenarbeit sowie derjenigen zwischen Bund und Kantonen. Die Kooperationstiefen variieren, sie können auf Freiwilligkeit oder auf Bundesrechtsnormen beruhen. Als Grundsatz gilt das Subsidiaritätsprinzip (Art. 3 und 42 BV).
Gesetze auf Bundesebene
Die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes bei Kinder- und Jugendfragen bewegt sich in engen verfassungsrechtlichen Grenzen. Der Bund nimmt Einfluss im Bereich des straf- und zivilrechtlichen Kinder- und Jugendschutzes sowie in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Art. 67 Abs. 2 BV). Als wichtige Bundesnorm zur Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinn gilt das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG).
Kantonale Gesetze
In Bezug auf die Kinder- und Jugendpolitik verfügen die Kantone über eine Generalkompetenz: Sie sind befugt, eigene Gesetze zu erlassen – vorbehältlich dem übergeordneten Bundesrecht. Diesen Handlungsspielraum nutzen die Kantone unterschiedlich: Die einen verfügen über umfassende, durch das Parlament erlassene Gesetze. Andere regeln lediglich einzelne Bereiche oder berufen sich für kinder- und jugendpolitische Aktivitäten auf kantonale Verfassungsbestimmungen. Eine dritte Kantonsgruppe verfügt über keine spezifischen Rechtsgrundlagen zur Kinder- und Jugendpolitik.
Kantonale Bereiche für gesetzliche Regelungen sind:
- Organisation der Kinder- und Jugendpolitik
- Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
- Förderung, Schutz und Beteiligung als Wirkungsziele der Kinder- und Jugendpolitik
- Koordinationsfragen
- Verfahrensfragen Jugendkommissionen
- Ausrichtung von Finanzhilfen
Eine Übersicht der zuständigen kantonalen Kontaktstellen ist auffindbar unter: Bestandesaufnahme.