Finanzhilfen für Projekte (Art. 8, 10 und 11 KJFG)
Das BSV kann über das KJFG zwei Arten von Projekten finanziell unterstützen. Modellvorhaben entwickeln die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innovativ weiter und nehmen eine Vorreiterrolle für die Schweiz ein. Partizipationsprojekte fördern die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Letztere sind sowohl in der Planung wie auch in der Durchführung der Projekte zentrale Akteure und übernehmen Verantwortung.
Modellvorhaben (Art. 8 und Art. 11 KJFG)
Modellvorhaben weisen einen Innovationscharakter für die Entwicklung der ausserschulischen Arbeit von gesamtschweizerischer Bedeutung auf. Als innovativ gelten Projekte, die eine Ergänzung von bisher bekannten Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellen und eine Vorreiterrolle bezüglich Methoden, Ideen, Zielen oder Strategien einnehmen.
Partizipationsprojekte (Art. 8 und Art. 10 KJFG)
Das BSV kann Partizipationsprojekte unterstützen, welche die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen fördern. Partizipation meint die integrale Einbindung in einen ganzen Prozess. Somit steht und fällt ein Partizipationsprojekt mit der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, die sowohl in der Planung wie auch in der Durchführung des Projekts zentrale Akteure sind und Verantwortung übernehmen.