Partizipationsprojekte (Art. 8 und Art. 10 KJFG)
Das BSV kann Partizipationsprojekte unterstützen, welche die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen fördern. Partizipation meint die integrale Einbindung in einen ganzen Prozess. Somit steht und fällt ein Partizipationsprojekt mit der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, die sowohl in der Planung wie auch in der Durchführung des Projekts zentrale Akteure sind und Verantwortung übernehmen.
Partizipationsprojekte von privaten Trägerschaften (Art. 8 Abs. 1 Bst. b)
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (vgl. Finanzhilfen für ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit) gelten folgende Voraussetzungen für Art. 8 Abs. 1 Bst. b KJFG:
Partizipationsprojekte, worin Kinder oder Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf eine zentrale Rolle einnehmen (Art. 8 Abs. 1 Bst. b)
Partizipationsprojekte können ausserdem unterstützt werden, wenn Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf eine zentrale und aktive Rolle einnehmen. Dazu zählen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder aus bildungsfernen oder sozial benachteiligten Familien (Art. 2h KJFV).
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (vgl. Finanzhilfen für ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit) gelten folgende Voraussetzungen für Art. 8 Abs. 1 Bst. b KJFG:
Politische Partizipation auf Bundesebene (Art. 10)
Für Projekte zur Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene können Finanzhilfen beantragt werden. Es können regelmässige Angebote oder einmalige, höchstens drei Jahre dauernde Projekte in diesem Bereich gefördert werden. Sie können erneuert werden.
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (vgl. Finanzhilfen für ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit) gelten folgende Voraussetzungen für Art. 10 KJFG:
Vorprüfung von Projektgesuchen
Melden Sie sich über folgende Mailadresse für eine unverbindliche Vorabklärung Ihrer Projektskizze durch das BSV: projekte.fiver@bsv.admin.ch.
Fragen und Antworten
Inhaltsverzeichnis
Bundesamt für Sozialversicherungen
Isabelle Villard Risse