Leistungen der Erwerbseratzordnung im Detail
Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert teilweise den Lohnausfall, wenn die Erwerbstätigkeit wegen Dienstleistung, Geburt, Adoption oder der Betreuung eines schwer erkrankten Kindes unterbrochen werden muss.
EO für Rekrutinnen und Rekruten
Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) eine einheitliche Grundentschädigung (Erwerbsersatz) von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag), zusätzlich zum Sold. Dies unabhängig davon, ob sie vor der RS erwerbstätig oder in Ausbildung waren.
EO für Dienstleistende
Dienstleistende Personen in Armee, Zivilschutz und Zivildienst erhalten während ihrer Ausbildung und ihres Dienstes für jeden geleisteten Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag) Erwerbsersatz, zusätzlich zum Sold. Dies gilt auch für J+S-Einsätze.
EO bei Mutterschaft
Erwerbstätige Mütter haben grundsätzlich für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.
EO bei Vaterschaft
Erwerbstätige Väter bzw. Ehefrauen von Frauen, die ein Kind geboren haben, können innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Dieser Urlaub wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert.
EO bei Adoption
Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf einen Adoptionsurlaub. Der zweiwöchige Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und muss innerhalb des ersten Jahres nach der Adoption entweder tage- oder wochenweise bezogen werden.
EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.
EO: Corona-Erwerbsersatz
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat für Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende verschiedene Unterstützungsmassnahmen umgesetzt. Eine dieser Massnahmen war die Corona-Erwerbsausfallentschädigung.