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Veröffentlicht am 22. Oktober 2025

Parlamentarische Initiative 21.403 WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das derzeit im Parlament erarbeitet wird.

Die parlamentarische Initiative 21.403 WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) verlangt, dass das Impulsprogramm des Bundes abgelöst und in eine stetige Unterstützung überführt wird. Das Ziel der Vorlage ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu fördern und die Chancengerechtigkeit für Kinder zu verbessern. Die WBK-N hat daraufhin einen Entwurf für einen Bundesbeitrag an die Kosten der Eltern an die institutionelle Kinderbetreuung vorgeschlagen sowie Programmvereinbarungen zur Förderung der institutionellen Kinderbetreuung und der Frühen Förderung.

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Dies insbesondere auch im Kontext des Fachkräftemangels. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab. Zum einen ist die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaubt die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement. Der Bundesrat stellt darüber hinaus Anträge, wenn das Parlament auf die Vorlage eintritt. Er forderte u. a. eine Reduktion des Bundesbeitrags auf 10% sowie eine Gegenfinanzierung der Kantone mittels Senkung ihres Anteils an der direkten Bundessteuer. Die Programmvereinbarungen lehnt der Bundesrat ab .

Im März 2023 verabschiedete der Nationalrat seinen Gesetzesentwurf, der einen Bundesbeitrag von 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes vorsieht. Der Beitrag soll direkt den Eltern ausbezahlt werden, deren Kinder in Betreuungseinrichtungen betreut werden, und zwar ab der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe. Überdies befürwortet der Nationalrat den Abschluss von Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen mit einem Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken über vier Jahre.

Im Dezember 2024 schlug der Ständerat seinerseits einen Gesetzesentwurf vor, der eine neue Betreuungszulage auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) vorsieht. Gemäss diesem Modell soll die Zulage für Kinder ausgerichtet werden, die in einer Landessprache in der Schweiz betreut werden, und zwar bis zum Alter von 8 Jahren. Die Kantone würden die Finanzierung regeln. Die Kantonskammer will zudem, dass die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen dem anderthalbfachen bis maximal zweifachen Betrag entspricht. Das Modell des Ständerates sieht keine Programmvereinbarungen vor. Schliesslich wurde die parlamentarische Initiative 21.403 als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» unterbreitet.

Im Mai 2025 schloss sich der Nationalrat im Grundsatz dem Modell des Ständerates an und schlug ebenfalls vor, den Erlassentwurf als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative zu präsentieren. Der Nationalrat lehnt jedoch die Einschränkungen betreffend Sprache und Betreuungsort ab. Gemäss der Kantonskammer sollte die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen zudem dem anderthalbfachen bis dreifachen Betrag entsprechen. Ausserdem hält der Nationalrat an seinem Vorschlag fest und möchte die Programmvereinbarungen wieder in den Gesetzesentwurf aufnehmen. Der dafür eingesetzte Verpflichtungskredit beträgt nun 200 Millionen Franken für vier Jahre.

Die Differenzbereinigung läuft.

Wie weiter oben erwähnt hat sich der Bundesrat gegen die ursprüngliche Vorlage des Nationalrats ausgesprochen, insbesondere aufgrund der fehlenden Gegenfinanzierung. Hingegen begrüsst er die vom Ständerat vorgeschlagene Prüfung eines alternativen Modells, das vorsieht, Eltern mit einer weiteren Familienzulage zu entlasten, wenn ihre Kinder institutionell betreut werden. Die Einführung einer Betreuungszulage im Rahmen des Familienzulagengesetzes, ohne eine Kostenverschiebung zum Bund, entspreche im Übrigen dem Zweck einer Familienzulage, die den Eltern entstehenden Kosten teilweise auszugleichen. Da Familienzulagen an die Erwerbstätigkeit geknüpft sind, würde die Gefahr von Mitnahmeeffekten reduziert. Schliesslich wird mit der vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen eingehalten.

Bis zur allfälligen Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» wird das Impulsprogramm bis Ende 2026 verlängert. Das hat das Parlament am 27. September 2024 beschlossen. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV) entsprechend angepasst. Die Anpassungen treten rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Weitere Informationen zur parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»