Kinder- und Jugendpolitik - Übersicht
Die Kinder- und Jugendpolitik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche zu fördern, sie wo nötig zu schützen und ihre Mitwirkung am politischen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Aufgaben.
Gesetzliche Grundlagen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen für unsere Aufgaben.
Politik der frühen Kindheit
Ziel der Politik der frühen Kindheit ist es, Kindern eine möglichst sichere, gesunde und chancengerechte Entwicklung zu ermöglichen. Sie liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Als Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik sorgt das BSV im Bereich der Politik der frühen Kindheit für einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Bundesstellen, erarbeitet Grundlagenberichte und ist zuständig für die Vergabe von Finanzhilfen mit Bezug zur frühen Kindheit.
Kinderrechte
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) koordiniert die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) auf nationaler Ebene. Die KRK umfasst die Rechte von Kindern bis 18 Jahren in allen Lebensbereichen. Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der Konvention zur Umsetzung der Kinderrechte verpflichtet.
Kinderschutz
Der Kinderschutz umfasst alle Massnahmen, um die physische, psychische und sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Er liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Das BSV erarbeitet Grundlagenberichte und unterstützt Kinderschutzorganisationen mit Finanzhilfen.
Jugendschutz
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) setzt sich für den Jugendschutz ein und nimmt Unterstützungs-, Informations- und Koordinationsaufgaben wahr.