Maximalrente (Stand 2024)

Gesetzlich festgelegter Höchstbetrag, abhängig vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer. Die Maximalrente beträgt das Doppelte der Minimalrente, die 1225 Franken pro Monat beträgt. Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt 2450 Franken pro Monat, für Ehepaare 3675 Franken. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende betragen.

Letzte Änderung 14.12.2023

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