Aktuelle Reformen der Sozialversicherungen
Hier erhalten Sie einen Überblick über alle laufenden Reformen im Bereich der Sozialversicherungen. Es handelt sich um Dossiers zu Vorlagen, welche noch nicht in Kraft sind.
Altersvorsorge

AHV2030: Die AHV stabilisieren und modernisieren
Die Reform AHV2030 will die finanzielle Lage der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 langfristig stabilisieren und die Versicherung an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Der Bundesrat hat die Leitlinien dieser Reform festgelegt.

Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. An seiner Sitzung vom 12. November 2025 hat der Bundesrat die Zahlungsmodalitäten verabschiedet. Über die Finanzierung wird derzeit im Parlament beraten.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare
Mit der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten» fordert die Mitte-Partei die Gleichstellung der Ehe in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ehepaare sollen gegenüber anderen Lebensgemeinschaften in der AHV und IV nicht mehr benachteiligt werden.

Anpassung der Witwen- und Witwerrenten
Der Bundesrat will die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Diese sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Weiter soll dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden.

Verstärkte Digitalisierung von AHV und IV: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)
Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfach, schnell und sicher Zugriff auf ihre Daten aus AHV und IV haben. Zudem sollen die Behörden automatisiert und sicher Daten austauschen können. Mit diesen Zielen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) erarbeitet. Damit schafft er die rechtliche Grundlage für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie für weitere Sozialversicherungen.

Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung
In einem Tiefzinsumfeld soll die Auffangeinrichtung BVG Freizügigkeitsgelder weiterhin zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. März 2026.
Invalidenversicherung

Integrationsreform
Der Bundesrat hat die Leitlinien einer neuen Reform der Invalidenversicherung, der sogenannten Integrationsreform, verabschiedet. Ziel ist es, den Verbleib, die Integration oder Reintegration der Versicherten in den Arbeitsmarkt zu fördern. Insbesondere soll eine neue Integrationsleistung eingeführt werden.

Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative
Der Bundesrat schlägt einen Gegenvorschlag zur «Inklusionsinitiative» vor. Diese fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der Gegenvorschlag besteht aus zwei Teilen: einem Inklusionsrahmengesetz und einer IVG-Teilrevision.

Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen
Die Vernehmlassung zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen endete am 16. Oktober 2025. Die Verordnung regelt die Einzelheiten der Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung des medizinischen Teils der intensiven Frühintervention.
Erwerbsersatzordnung

Angleichung der Erwerbsersatzleistungen
Der Bundesrat will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlichen und sie besser an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Die EO wurde ursprünglich eingeführt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang erweitert. Heute entschädigt die EO auch Einkommensverluste im Zusammenhang mit Elternschaft. Abgedeckt sind insbesondere der Urlaub nach einer Geburt oder einer Adoption sowie der Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.
Familienpolitik
Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG)
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde im Jahr 2024 vom Parlament zum letzten Mal bis Ende 2026 verlängert. An seiner Stelle hat das Parlament ein neues Gesetz erarbeitet, das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG). Mit der Vorlage soll einerseits eine Betreuungszulage auf der Grundlage des Familienzulagengesetzes (FamZG) geschaffen werden; andererseits sollen die Kantone globale Finanzhilfen erhalten, die auf der Grundlage von Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung gewährt werden (UKibeG). Das Parlament hat das Gesetz in der Wintersession 2025 am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Das UKibeG ist der indirekte Gegenvorschlag zur Kita-Initiative.
Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»
Die Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» fordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Primarschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Initiative schlägt einerseits vor, die Kosten der Eltern auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens zu begrenzen, andererseits sollen die Arbeitsbedingungen des Personals verbessert werden.
Parlamentarische Initiative 23.406 Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen»
Die parlamentarische Initiative 23.406 «Starke Familien durch angepasste Zulagen» verlangt eine Erhöhung des monatlichen Mindestbetrags der Familienzulagen auf mindestens 250 Franken für die Kinderzulage und auf mindestens 300 Franken für die Ausbildungszulage.
Weitere Sozialversicherungen
Krankenversicherung
Krankenversicherung: Laufende Rechtsetzungsprojekte
Unfallversicherung
Unfallversicherung: Laufende Revisionen
Militärversicherung
Gesetzgebung in der Militärversicherung
Arbeitslosenversicherung
Aktuelle Projekte und Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung



