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Veröffentlicht am 21. Juli 2026

In Rente gehen

Eine Pensionierung will gut geplant sein. Es ist wichtig, sich frühzeitig darauf vorzubereiten und sich über die zu erwartenden Leistungen und die im Vorfeld nötigen Schritte zu informieren.

Überblick über Ihre Altersvorsorge verschaffen

Die schweizerische Altersvorsorge beruht auf drei Säulen. Jede Säule zahlt den Versicherten unterschiedliche Leistungen aus. Um zu erfahren, wie hoch Ihre Rente sein wird, ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick über Ihre Altersvorsorge verschaffen. Am besten gehen Sie es rechtzeitig an, um Lücken zu vermeiden und wenn möglich zu schliessen.

1. Säule (AHV)

Wenn Sie AHV-Beiträge gezahlt haben, können Sie frühestens mit 63 und spätestens mit 70 Jahren eine Altersrente beziehen. Das Referenzalter liegt heute bei 65 Jahren: Das bedeutet, wenn Sie mit 65 in Rente gehen, wird Ihre Altersrente weder gekürzt noch erhöht.

Wer die Rente vorzeitig bezieht, erhält eine tiefere Rente; wer die Rente aufschiebt, erhält eine höhere Rente.

Um herauszufinden, wie hoch Ihre künftige AHV-Rente voraussichtlich ausfallen wird, können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse eine kostenlose Berechnung verlangen.

Wie Sie dabei vorgehen müssen, wird hier beschrieben: Rentenvorausberechnung

Tipps, um Beitragslücken zu vermeiden: Versicherungs- und Beitragslücken in der AHV

2. Säule (Pensionskasse)

Wenn Sie Beiträge in eine Pensionskasse eingezahlt haben, haben Sie bei dieser Einrichtung Anspruch auf Leistungen: Die Pensionskasse zahlt Ihnen entweder eine Rente, eine Kapitalleistung oder eine Kombination aus beidem aus.

Die verschiedenen Leistungen der 2. Säule: Leistungen der beruflichen Vorsorge

Die Höhe Ihres Altersguthabens (bzw. Ihrer Kapitalleistung) sowie eine Vorausschätzung der zu erwartenden Altersrente sind auf Ihrem Vorsorgeausweis aufgeführt. Den Vorsorgeausweis erhalten Sie jedes Jahr von Ihrer Pensionskasse.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich an Ihre Pensionskasse wenden. Wenn Sie angestellt sind, ist dies die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers.

Wenn Sie vergessen haben, bei welcher Pensionskasse Sie versichert waren, oder Sie überprüfen möchten, ob Sie vergessene Guthaben haben, können Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule wenden. Die Zentralstelle 2. Säule ermittelt für Sie kostenlos Ihre Guthaben der 2. Säule: Suche nach Guthaben | Sicherheitsfonds BVG

3. Säule

Die 3. Säule (3a) ist freiwillig und lässt sich individuell gestalten. Die eingezahlten Beiträge können von den Steuern abgezogen werden. Die Leistungen selber sind steuerpflichtig, sobald sie ausbezahlt werden. Es kann sich lohnen, mehrere 3a-Konten zu führen, um die Auszahlungen über mehrere Jahre zu staffeln.

Weitere allgemeine Informationen zur 3. Säule: Die dritte Säule.

Auskünfte zu Ihrer Police oder Ihrem individuellen Konto erhalten Sie bei der Einrichtung, bei der Sie eine Säule 3a haben.

Was müssen Sie beachten?

Zivilstand, Staatsangehörigkeit und Wohnort spielen bei Ihrer Altersvorsorge eine Rolle – wenn Sie Beiträge einzahlen, aber auch bei der Berechnung und Auszahlung Ihrer Leistungen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen je nach Situation:

Vorgehen und Fristen

Um Ihre Altersleistungen zu beziehen, müssen Sie bereits mehrere Monate im Voraus die nötigen Schritte unternehmen, unabhängig davon, ob Sie mit 65 Jahren in Rente gehen oder bereits früher oder später. Die Leistungen werden nämlich nicht automatisch ausgezahlt.

1. Säule

Es wird empfohlen, den Anspruch auf eine AHV-Rente drei oder vier Monate vor der geplanten Pensionierung anzumelden. Die Ausgleichskasse muss die nötigen Unterlagen zusammenstellen und die Höhe Ihrer Rente berechnen. Das kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Näheres dazu finden Sie im Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV: AHV-Altersrenten

2. Säule

Schauen Sie sich die verschiedenen Möglichkeiten frühzeitig an, um herauszufinden, welche am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Relevant sind zum Beispiel Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Zukunftspläne. Sie können Ihre 2. Säule als Kapital oder als Rente beziehen. Den Kapitalbezug müssen Sie innerhalb der von Ihrer Pensionskasse festgelegten Frist anmelden. Bei einigen Pensionskassen kann lediglich ein Teil der Leistungen als Kapital bezogen werden. Auch eine Kombination aus Kapital und Rente ist möglich. Sobald Sie sich für eine Auszahlungsart entschieden haben, können Sie diese Wahl nicht mehr ändern.

Nehmen Sie einige Monate vor der Pensionierung mit Ihrer Pensionskasse Kontakt auf. Wenn Sie den Namen Ihrer Pensionskasse nicht kennen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

3. Säule

Kontaktieren Sie einige Monate vor der Pensionierung Ihre private Vorsorgeeinrichtung (Versicherung/Bank), um genaue Informationen über die Kapitalauszahlung und die Höhe des Guthabens zu erhalten, das Sie in der Säule 3a angespart haben.

Die 3. Säule in der Schweiz (3a und 3b)

Wichtig

Sind Sie angestellt, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis gemäss Arbeitsvertrag kündigen.

Denken Sie auch daran, bei Ihrer Krankenkasse eine Unfallversicherung abzuschliessen. Bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses werden die Kosten für diese Versicherung von Ihrem Arbeitgeber übernommen.

Nach der Pensionierung bezahlen Sie Steuern auf Ihre neuen Einkünfte (Renten oder Kapitalleistungen: Die Pensionierung in der Schweiz

Wenn Sie nach der Pensionierung Mühe haben, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Weitere Informationen: Ergänzungsleistungen (EL) – Übersicht

Kontakt

Ansprechpartner für Fragen zu Ihrer persönlichen Situation sind:

AHV / 1. Säule

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausgleichskasse. Normalerweise ist dies:

  • die AHV-Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers, wenn Sie angestellt sind;
  • die AHV-Ausgleichskasse, bei der Sie Ihre AHV-Beiträge leisten, wenn Sie selbstständigerwerbend oder nichterwerbstätig sind;
  • in allen anderen Fällen die kantonale AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnortes.

Liste der kantonalen Ausgleichskassen: Kontakte | Informationsstelle AHV/IV

Berufliche Vorsorge / 2. Säule

Ihre Pensionskasse oder Ihr Arbeitgeber

Private Vorsorge / 3. Säule

Private Vorsorge / 3. Säule: Ihr Säule 3a-Anbieter