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Übersicht über Beiträge und Leistungen

In vielen Lebenslagen bieten die Sozialversicherungen Unterstützung. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen dazu. Namentlich erfahren Sie, welche Beiträge Sie einzahlen müssen und welche Versicherungsleistungen Sie erhalten.

Beiträge an die Sozialversicherungen im Überblick

Wer in der Schweiz arbeitet oder wohnt, ist im System der sozialen Sicherheit versichert. Diese Absicherung ist in der Regel mit einer Beitragspflicht verbunden. Wie hoch die Beiträge sind und wie sie abgezogen werden variiert je nach Versicherung und kann vom Erwerbsstatus abhängen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Beiträge an die Sozialversicherungen.

Beiträge des Bundes an die AHV, IV und EL

Gesamtschau, Perspektiven und wichtigste Entwicklungen im 2024.

Altersvorsorge

Wenn im Alter das Erwerbseinkommen wegfällt, sorgt die Altersvorsorge dafür, dass wir unser Leben finanziell unabhängig und ohne existenzielle Not weiterführen können. Die schweizerische Altersvorsorge basiert auf den drei Säulen: die staatliche Vorsorge (AHV), die berufliche Vorsorge (Pensionskassen) und die private Vorsorge.

Invalidität

Die Invaliditätsvorsorge unterstützt Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht oder nur reduziert arbeiten können. Sie hilft bei der beruflichen Eingliederung, stellt Hilfsmittel zur Verfügung und bezahlt Renten, um die Selbstständigkeit und den Lebensunterhalt der betroffenen Personen zu sichern.

Dienstleistende in Militär, Zivildienst, Zivilschutz

Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, erhalten Entschädigungen für den Verdienstausfall während des Dienstes. Es werden Mindest- und Höchstbeträge festgelegt.

Urlaub und Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption

Erwerbstätige Eltern haben nach der Geburt oder der Adoption ihres Kindes Anspruch auf einen entschädigten Urlaub. Die Erwerbsersatzentschädigung (EO) ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls, der durch den Urlaub entsteht.

Zulagen für Familien

Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf Familienzulagen. Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.

Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder unterbrechen müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von 14 Wochen. Die Erwerbsersatzentschädigung (EO) ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls während dieser Zeit.

Unterstützung von Witwen, Witwern und Waisen

Wenn eine Person stirbt, können Angehörige in eine schwierige finanzielle Lage geraten. Zur Unterstützung von Hinterlassenen gibt es Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.

Scheidung

Eine Scheidung wirkt sich auf die Vorsorge von Paaren aus. In der 1. Säule werden die während der Ehe erzielten Einkommen der Ehepartner zur Berechnung der Alters- und Invalidenrenten geteilt. Die während der Ehe erworbenen Ansprüche der beruflichen Vorsorge werden ebenfalls geteilt. Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kommt einer Scheidung gleich.

KMU / Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben gegenüber den Sozialversicherungen Pflichten und Rechte. Wenn Sie einen solchen Betrieb führen, müssen Sie nicht nur Ihre Angestellten versichern, sondern auch für Ihren eigenen Sozialversicherungsschutz sorgen.

Was ist bei Selbstständigkeit zu beachten?

Als selbstständigerwerbende Person sind Sie für Ihre soziale Absicherung selber verantwortlich. Sie sind obligatorisch im Rahmen der AHV, IV und EO und der Familienzulagen versichert. Der Beitritt zu den anderen Versicherungen ist freiwillig.

Arbeitslos kurz vor der Rente

Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen und ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschöpft haben, können Überbrückungsleistungen erhalten. Die Überbrückungsleistungen werden nach Bedarf festgesetzt und decken Miete, Lebensmittel oder medizinische Kosten: Damit soll vermieden werden, dass Betroffene vor der Pensionierung auf ihre Altersvorsorge zurückgreifen müssen.

Bezug zum Ausland

Sie wollen die Schweiz verlassen, in die Schweiz ziehen oder planen eine vorübergehende Entsendung? Hier finden Sie einen Überblick über das, was Sie in Bezug zu den schweizerischen Sozialversicherungen beachten müssen.

Häufig gestellte Fragen

Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu AHV, IV, EO, FamZ und EL sind in erster Linie die Ausgleichskassen und die IV-Stellen.