Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verpflichtet den Bundesrat zur regelmässigen Berichterstattung über die Durchführung der Sozialversicherungen sowie über ihre Systemrisiken und die strategische Steuerung durch den Bundesrat. Die Berichterstattung erfolgt koordiniert in verschiedenen Publikationen, die vorliegende ATSG-Jahresnotiz ist Teil davon.
Die ATSG-Jahresnotiz bietet in Form von Verweisen auf das Online-Informationsangebot des Bundes eine aktualisierte Übersicht über die Berichterstattung zu den Sozialversicherungen: Ihre Grundlagen, ihr aktueller Stand, ihre wichtigsten Entwicklungen sowie die Berichterstattung zu den relevanten Querschnittsthemen wie beispielsweise Finanzhilfen, Regress, Missbrauchsbekämpfung, Internationales und Forschung