Bundesgesetz über die Familienzulagen - Eidg. Volksabstimmung vom 26. November 2006

68 Prozent der Stimmenden haben sich am 26. November 2006 für einheitliche Mindestbeiträge bei den Kinder- und Ausbildungszulagen ausgesprochen.

Ohne Familien ist unsere Gesellschaft nicht denkbar. Eltern übernehmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben für alle; sie tragen dabei auch hohe Kosten. Um diese Kosten wenigstens teilweise auszugleichen, gibt es die Familienzulagen. Diese sind grundsätzlich kantonal geregelt. Sowohl die Höhe der Familienzulagen als auch die Bedingungen, unter denen man sie beanspruchen kann, variieren je nach Kanton.

Dokumentation

Letzte Änderung 16.05.2009

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