Rechtliche Grundlagen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die Fachbehörde für die soziale Sicherheit (Auszug aus der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern).

Das BSV verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • die soziale Sicherheit gewährleisten gegenüber den Folgen von Alter, Invalidität und Verlust der versorgenden Person sowie bei Erwerbsausfall von Wehr-, Zivildienst- und Zivilschutzpflichtigen.
  • die Sozialversicherungen unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation und deren Veränderungen nachhaltig weiterentwickeln;
  • die Familien-, Jugend- und Kinderpolitik sowie die Mutterschaft unterstützen und fördern;
  • auf den sozialen Ausgleich zwischen wirtschaftlich unterschiedlich leistungsfähigen Bevölkerungsgruppen hinarbeiten;

Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt das BSV folgende Funktionen wahr:

  • Es bereitet die Entscheidungen für eine kohärente Politik der Sozialversicherungen in seinem Verantwortungsbereich vor und setzt sie um.
  • Es stellt für die Politik Entscheidungsgrundlagen und Dokumentationen über die soziale Sicherheit bereit und fördert die Forschung in diesem Bereich.
  • Es informiert und berät im Bereich der Sozialversicherungen.
  • Es fördert im Bereich der Sozialversicherungen die Zusammenarbeit zwischen den interessierten Kreisen. Es koordiniert und harmonisiert die verschiedenen Massnahmen sowohl innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches wie auch mit den weiteren sozialpolitischen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Letzte Änderung 03.03.2022

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