Wir empfehlen, vor der Gesuchseinreichung über folgende Mail-Adresse eine Projektskizze für eine unverbindliche Vorabklärung durch das BSV einzureichen: projekte.fiver@bsv.admin.ch.
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Ein offizielles Gesuch einreichen
Gesuche für Finanzhilfen für Projekte zur Förderung politischer Partizipation können jederzeit beim BSV eingereicht werden und müssen vor der Durchführung des Projekts eingereicht werden. Die Entscheide betreffend Projektunterstützung werden spätestens vier Monate nach Einreichen der Gesuche getroffen.
Die Gesuche für Finanzhilfen nach Art. 10 KJFG werden mittels einer webbasierten Datenbank, dem Finanz- verwaltungssystem FiVer, eingereicht. Bei Interesse für Finanzhilfen benötigen Sie ein persönliches CH-Login für die FiVer-Datenbank.
Ein CH-Login kann über die FiVer-Datenbank beantragt werden: Finanzverwaltungssystem FiVer
Ihr Antrag auf ein Login muss von einem unserer Mitarbeiter bearbeitet werden. Wir werden Sie kontaktieren, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Das Grundlagenpapier für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene fasst die zu erfüllenden Kriterien zusammen und erläuterr sie und gibt Ihnen Informationen über die bei der Einreichung eines Gesuchs verlangten Unterlagen.
Wir empfehlen Ihnen sehr, bei der Einreichung Ihres Gesuchs das Grundlagenpapier für die beantragte Finanzhilfe zu konsultieren. Es wird Ihnen eine grosse Hilfe sein.
Weitere Informationen
Links
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Tel.: +41 58 463 40 44
Letzte Änderung 28.03.2024