Finanzhilfen für die politische Partizipation auf Bundesebene (Art. 10 KJFG)
Finanzhilfen für die Durchführung von Projekten auf Bundesebene zur Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen nach Art. 10 KJFG können privaten Trägerschaften gewährt werden, welche regelmässige Angebote oder einmalige, höchstens drei Jahre dauernde Projekte in diesem Bereich durchführen.
Projekte zur Förderung politischer Partizipation ermöglichen Kindern und Jugendlichen an politischen Prozessen auf Bundesebene teilzunehmen und politische Mechanismen anzuwenden. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf sind angemessen an der Vorbereitung und Durchführung solcher Projekte beteiligt.
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