Informationen für Versicherte und private Organisationen

Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu AHV, IV, EO, FamZ und EL sind in erster Linie die Ausgleichskassen und die IV-Stellen.

Wir haben die häufigsten Fragen zu den verschiedenen Sozialversicherungen und zu Finanzhilfen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung nachfolgend zusammengestellt. Die Antworten sind grundsätzlicher Art und beziehen sich auf die häufigsten Anwendungsfälle.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Spezifische Fragen

Bei spezifischen Fragen wenden sich Versicherte im konkreten Einzelfall am besten direkt an ihre Ausgleichskasse, IV-Stelle, Familienausgleichs- kasse oder Pensionskasse.

Bei Unklarheiten zu Finanzierungshilfen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung können sich nicht gewinnorientierte private Träger- schaften, Kantone und Gemeinden auf folgender Seite weiter informieren:  Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung (admin.ch)

Was tun, wenn alle Stricke reissen?

Sozialversicherungen erbringen nur Leistungen, wenn ein durch sie versichertes Ereignis eingetreten ist. Solche Ereignisse sind etwa Krankheit, Alter, Invalidität, Unfall, etc. Was geschieht aber, wenn man in finanzielle Schwierigkeiten gerät und keine Sozialversicherung leistungspflichtig ist oder die Leistungen der Sozialversicherungen nicht ausreichen? An wen können sich alleinerziehende Eltern wenden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern nicht nachkommt? Oder wer hilft ausgesteuerten Arbeitslosen oder Personen, die verschuldet sind?

Letzte Änderung 05.03.2024

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/informationen-fuer/faq.html