Beitragssatz

Prozentsatz, der auf dem Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit entrichtet wird. Damit werden im gleichen Zeitraum die Leistungen anderer Versicherter finanziert. Für Selbstständigerwerbende gilt unter einem bestimmten Einkommen eine degressive Beitragsskala. Für Arbeitnehmende und ihre Arbeitgebende sind die Beiträge paritätisch, so dass jeder die Hälfte von ihnen zahlen muss.

Letzte Änderung 30.01.2020

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