koordinierter Lohn
Der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist, wenn die Eintrittsschwelle erreicht wird. Er entspricht dem massgebenden Lohn abzüglich dem Koordinationsabzug und beträgt mindestens 3'675 Franken bis Ende 2024 und 3'780 Franken ab 2025.
Letzte Änderung 30.10.2024