Index, der dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex entspricht. Dieser wird in der Regel alle zwei Jahre für die Anpassung der Renten an der Lohn- und Preisentwicklung verwendet. Die Renten werden früher angeglichen, wenn die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als vier Prozent ausmacht. Zur Veranschaulichung: Bei einer Teuerung von 1 Prozent und einer Lohnentwicklung von 2 Prozent ergibt sich ein Mischindex von 1,5 Prozent. Die Rentenanpassung gemäss Mischindex führt dazu, dass in den meisten Jahren die Renten stärker steigen, als wenn sie nur an die Teuerung angepasst würden. Die Rentenbezüger/innen können so am Lohnwachstum partizipieren. Dass die Teuerung stärker steigt als die Löhne und als der Mischindex, kommt nur selten vor. Insgesamt hat die Anpassung gemäss Mischindex zwischen 2000 und 2021 dafür gesorgt, dass die Rentenhöhe um 19 Prozent gestiegen ist, während die Teuerung in diesem Zeitraum nur 8 Prozent betragen hat. Das bedeutet, dass sich die Kaufkraft der AHV-Renten erhöht hat.

Letzte Änderung 26.09.2022

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