Rentenvorbezug

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente monatsweise um maximal zwei Jahre vorbeziehen. Es kann auch nur ein Teil der Rente zwischen 20 und 80 Prozent vorbezogen werden. Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Die Kürzung wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet, bei denen auf die Anzahl Monate zwischen dem Vorbezug und dem Referenzalter abgestellt wird. Pro vorbezogenes Jahr beträgt die Kürzung 6,8 Prozent.

Letzte Änderung 12.12.2023

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