Vorsorgeeinrichtungen
Jeder Arbeitgeber muss entweder eine eigene Vorsorgeeinrichtung haben oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung, Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung, anschliessen. Je nach Risikotragung wird zwischen drei Typen von Vorsorgeeinrichtungen unterschieden: autonome Vorsorgeeinrichtungen tragen sämtliche versicherungstechnischen Risiken (Alter, Tod, Invalidität) selber; teilautonome Vorsorgeeinrichtungen tragen nur einen Teil der Risiken selber - sie decken entweder das Risiko Alter (insbesondere Lebenserwartung) oder das Risiko Invalidität oder Tod ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft ab; vollversicherte Vorsorgeeinrichtungen sind für sämtliche versicherungs- und anlagetechnischen Risiken bei einer Versicherungsgesellschaft rückversichert.
Letzte Änderung 25.01.2019