Witwen- und Witwerrente

Diese Rente ist für Ehegatten oder eingetragene Partner vorgesehen, die bei der Verwitwung Kinder haben. Kinderlose Witwen haben ausserdem einen Anspruch, wenn sie bei der Verwitwung über 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Die Witwen- und Witwerrente entspricht maximal 80 Prozent der Altersrente. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch geschiedene Frauen und Männer Anspruch auf diese Rente. Kann jemand gleichzeitig zur Witwen- oder Witwerrente eine AHV- oder IV-Rente geltend machen, wird nur die höhere Rente ausgerichtet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern im Oktober 2022 für diskriminierend.

Letzte Änderung 08.02.2023

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