Informationen für Versicherte

Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu AHV, IV, EO, FamZ und EL sind in erster Linie die Ausgleichskassen und die IV-Stellen.

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den einzelnen Versicherungen. Die Antworten sind grundsätzlicher Art und beziehen sich auf die häufigsten Anwendungsfälle. Fragen Sie im konkreten Einzelfall jedoch bei Ihrer Ausgleichskasse, IV-Stelle, Familienausgleichskasse oder Pensionskasse nach.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Was tun, wenn alle Stricke reissen?

Sozialversicherungen erbringen nur Leistungen, wenn ein durch sie versichertes Ereignis eingetreten ist. Solche Ereignisse sind etwa Krankheit, Alter, Invalidität, Unfall, etc. Was geschieht aber, wenn man in finanzielle Schwierigkeiten gerät und keine Sozialversicherung leistungspflichtig ist oder die Leistungen der Sozialversicherungen nicht ausreichen? An wen können sich alleinerziehende Eltern wenden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern nicht nachkommt? Oder wer hilft ausgesteuerten Arbeitslosen oder Personen, die verschuldet sind?

Letzte Änderung 21.03.2023

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