Ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin muss ins Militär

Erhalten Arbeitnehmende ein Aufgebot zum obligatorischen oder freiwilligen Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst, muss diese Person für die Dauer der Dienstleistung vom Betrieb freigestellt werden. Zudem darf jemandem, der obligatorischen Militärdienst oder eine andere Dienstleistung erbringt, während des Dienstes nicht gekündigt werden. Dauert die Dienstleistung mehr als 12 Tage, darf auch 4 Wochen vorher und nachher nicht gekündigt werden.

Welcher Lohn ist geschuldet?

Wer im Dienst ist, erhält weiterhin Lohn ausbezahlt. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Es findet die gleiche Skala Anwendung wie bei einer Verhinderung infolge Krankheit oder Unfall. Allerdings müssen Arbeitgebende den Lohn nicht vollumfänglich selbst bezahlen. Vielmehr erhalten Arbeitgebende im Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine Entschädigung an ihre Lohnkosten.

Krankheit und Unfall im Militär

Wer im Rahmen einer obligatorischen oder freiwilligen Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienstleistung verunfallt oder krank wird, ist durch die Militärversicherung versichert. Die Leistungen der Militärversicherung sind umfassend und entsprechen weitgehend denjenigen der Unfallversicherung oder der Krankenversicherung. Für die Militärversicherung werden im Übrigen keine Beiträge erhoben.

Personen, die während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen dem Militärversicherungsgesetz unterstellt sind, können für die Dauer des Dienstes die Krankenversicherung sistieren lassen.

Letzte Änderung 14.12.2020

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