Das Familienzulagengesetz soll in drei Punkten revidiert werden. Ausbildungszulagen für Jugendliche sollen neu ab dem Zeitpunkt des Beginns ihrer nachobligatorischen Ausbildung ausgerichtet werden und nicht erst nach Vollendung ihres 16. Altersjahres. Ebenfalls sollen neu arbeitslosen alleinstehenden Müttern Familienzulagen gewährt werden. Schliesslich soll im Familienzulagengesetz eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden.
Stellungnahmen
- Vernehmlassung zur Änderung des Familienzulagengesetzes - Stellungnahmen Kantone (PDF, 9 MB, 22.03.2018)
- Vernehmlassung zur Änderung des Familienzulagengesetzes - Stellungnahmen politische Parteien (PDF, 1 MB, 22.03.2018)
- Vernehmlassung zur Änderung des Familienzulagengesetzes - Stellungnahmen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (PDF, 260 kB, 22.03.2018)
- Vernehmlassung zur Änderung des Familienzulagengesetzes - Stellungnahmen Verbände der Wirtschaft (PDF, 756 kB, 22.03.2018)
- Vernehmlassung zur Änderung des Familienzulagengesetzes - Stellungnahmen Ausserparlamentarische Kommissionen (PDF, 562 kB, 04.04.2018)
- Vernehmlassung zur Änderung des Familienzulagengesetzes - Stellungnahmen Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs (PDF, 2 MB, 04.04.2018)
- Vernehmlassung zur Änderung des Familienzulagengesetzes - Stellungnahmen anderer interessierter Organisationen (PDF, 10 MB, 04.04.2018)
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Letzte Änderung 27.04.2018