Vernehmlassung: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)

Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für vier weitere Jahre unverzinslich Gelder bei der Bundestresorerie deponieren können, sofern ihr Deckungsgrad unter 105% fällt. Die Befristung des bereits bestehenden Artikel 60b BVG soll entsprechend verlängert werden.

Die Vernehmlassung dauerte vom 7. September bis 7. November 2022. 

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 25.11.2022

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