Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für vier weitere Jahre unverzinslich Gelder bei der Bundestresorerie deponieren können, sofern ihr Deckungsgrad unter 105% fällt. Die Befristung des bereits bestehenden Artikel 60b BVG soll entsprechend verlängert werden.
Die Vernehmlassung dauerte vom 7. September bis 7. November 2022.