Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen gemäss dem Vorschlag des Bundesrates grundsätzlich wie privatrechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird allerdings während 30 Jahren weiterhin zugelassen. Dabei gelten strengere Rahmenbedingungen als bisher und die Vorsorgeeinrichtungen müssen bis in 30 Jahren voll ausfinanziert sein. Vorgesehen ist zudem während dieser Zeit eine regelmässige Berichterstattungspflicht des Bundesrates und eine institutionelle Verselbstständigung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
Die Vernehmlassung zu der Vorlage wurde am 27.6.07 eröffnet und endete am 15.10.07.