Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020

Die Reform sorgt dafür, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die 1. und 2. Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen von AHV und beruflicher Vorsorge den geänderten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Altersvorsorge wird in einem ausgewogenen und gesamtheitlichen Paket umfassend erneuert und stellt die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt.

Die Vernehmlassung wurde am 20. November eröffnet und endete am 31. März 2014.

Bericht über die Vernehmlassung

Unterlagen

Stellungnahmen offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Stellungnahmen nicht offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Weitere Informationen

Letzte Änderung 08.05.2014

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