Vernehmlassung über die Reform der beruflichen Vorsorge

Mit der Reform der beruflichen Vorsorge sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden. Der Bundesrat hatte den Vorschlag, der von drei nationalen Verbänden der Sozialpartner ausgearbeitet wurde, an seiner Sitzung vom 13. Dezember in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 29. Mai 2020 (längere Frist in Folge des Coronavirus).

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

Letzte Änderung 09.04.2021

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