Vernehmlassung über die Änderung des Familienzulagengesetzes: Einführung eines vollen Lastenausgleichs und Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft

Das Familienzulagengesetz soll in zwei Punkten revidiert werden. Die Vorlage verpflichtet diejenigen Kantone, die sowohl für Arbeitnehmende als auch für Selbstständigerwerbende noch keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen. In der Vorlage wird zudem die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft geregelt.

Die Vernehmlassung dauerte vom 29. April bis zum 9. September 2020.

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 16.09.2020

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