Vernehmlassung: Verbesserter Lohnvergleich für Menschen mit Invalidität

Die Bestimmung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und einem nach der Invalidität möglich ist, soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 eine entsprechende Änderung der IV-Verordnung bis zum 5. Juni in die Vernehmlassung geschickt. Die bisher angewendeten hypothetischen Löhne, die als zu hoch kritisiert wurden, sollen um einen Pauschalabzug von 10% reduziert werden, um den Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Dies führt zu höheren IV-Renten. Die vom Parlament verlangte rasche Erarbeitung von neuen, invaliditätskonformen Lohntabellen erweist sich als kompliziert und sehr zeitaufwändig und kann vorderhand nicht wie verlangt umgesetzt werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung hingegen kann mit dem gewünschten Effekt bereits auf Anfang 2024 in Kraft gesetzt werden.

Die Vernehmlassung dauerte vom 5. April bis 5. Juni 2023. 

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 16.06.2023

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