Für die Inkraftsetzung der am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedeten Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV), die auf den 1.1.2022 geplant ist, sind zahlreiche Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Diese betreffen insbesondere die folgenden Themenbereiche: Optimierung der Eingliederung, medizinische Massnahmen, Kompetenzzentrum Arzneimittel, Tarifierung und Rechnungskontrolle, Rentensystem, Fallführung, Verfahren und Begutachtung, Prioritätenordnung zu Artikel 74 IVG und Prioritätenordnung zu Artikel 101bis AHVG, Zusammenarbeitsvereinbarung, Taggelder ALV und Betriebsräume. Hinzu kommen einzelne Änderungen ohne Bezug zur Weiterentwicklung der IV, so Anpassungen bei den Verwaltungskosten und beim Assistenzbeitrag.
Unterlagen
Stellungnahmen
- Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV (WEIV): Stellungnahmen der Kantone (PDF, 64 MB, 14.04.2021)
- Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV (WEIV): Stellungnahmen der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (PDF, 2 MB, 14.04.2021)
- Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV (WEIV): Stellungnahmen der Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (PDF, 812 kB, 14.04.2021)
- Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV (WEIV): Stellungnahme der Dachverbände der Wirtschaft (PDF, 774 kB, 14.04.2021)
- Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV (WEIV): Stellungnahmen der Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs (PDF, 2 MB, 14.04.2021)
- Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV (WEIV): Stellungnahmen von weiteren interessierten Organisationen (PDF, 106 MB, 14.04.2021)
Letzte Änderung 18.02.2022