Vernehmlassung: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)

Mit dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um den Versicherten und weiteren Dritten wie Behörden, Ärzten und anderen Leistungserbringern die digitale Kommunikation mit den Sozialversicherungen der 1. Säule, der Familienzulagen und der Erwerbsersatzordnung zu ermöglichen. Ein neues Spezialgesetz ermöglicht dabei eine transparente, flexible und effiziente Regelung der Nutzung von Informationssystemen für alle Sozialversicherungen der 1. Säule, der Familienzulagen und der Erwerbsersatzordnung sowie eine Vereinheitlichung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Die Vernehmlassung dauerte vom 15. Dezember 2023 bis zum 29. März 2024.

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 24.04.2024

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