Vernehmlassung: Teilrevision des AHVG zur Anpassung der Witwen- und Witwerrenten der AHV

Die Hinterlassenenleistungen der AHV sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwern und Witwen werden weiter ausgerichtet. Für jüngere Personen wird der Anspruch auf zwei Jahre begrenzt. Das Ziel der Vorlage ist es, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen zu beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Weiter soll dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden. Die Vernehmlassung dauerte vom 8. Dezember 2023 bis zum 29. März 2024.

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 24.04.2024

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