Vernehmlassung: Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV

Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Er schlägt für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Altersrente Betreuungsleistungen vor, die im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden sollen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) eröffnet.

Die Vernehmlassung dauerte vom 21. Juni bis zum 23. Oktober 2023. 

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 21.12.2023

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