Vernehmlassung: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG – Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus

Die Kostenübernahme der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Die Gesetzesänderung stellt sicher, dass sich die Invalidenversicherung (IV) auch über das Jahr 2026 hinaus an der intensiven Frühintervention beteiligt, und regelt die Zusammenarbeit mit den Kantonen. 

Die Vernehmlassung dauerte vom 22. September bis zum 22. Dezember 2023. 

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 30.01.2024

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