AHV/IV-Renten bleiben auf dem heutigen Stand

Bern, 06.07.2016 - Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall. Ohne Rentenerhöhung bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Die negative Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die schwache Lohnentwicklung ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Anpassung der AHV/IV-Renten rechtfertigt. Die AHV/IV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2015 erhöht.

Auch andere Beträge bleiben unverändert

Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1175 Franken im Monat (bei vollständiger Beitragsdauer), die maximale Rente 2350 Franken im Monat. Da die minimale AHV-Rente als Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben diese für 2017 ebenfalls auf dem derzeitigen Stand.


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