Schweiz ratifiziert Kroatien-Protokoll
Bern, 16.12.2016 - Die Schweiz ratifiziert das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die eidgenössischen Räte hatten den Bundesrat am 17. Juni des laufenden Jahres ermächtigt, das Protokoll III zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien unter einer bestimmten Bedingung zu ratifizieren. Nachdem das Parlament das Ausführungsgesetz zu Art. 121a BV verabschiedet hat, ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass diese Bedingung erfüllt ist. An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 ermächtigte er deshalb das EDA, in Zusammenarbeit mit dem EJPD die Ratifikation des Protokolls III gegenüber der EU zu bestätigen. Damit ist auch die Voraussetzung erfüllt für die umfassende Teilnahme der Schweiz am Europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020.
Das Parlament genehmigte das Kroatien-Protokoll am 17. Juni 2016. Es ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung des Protokolls, wenn "mit der EU eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht". Die eidgenössischen Räte haben heute das Ausführungsgesetz zu Art. 121a der Bundesverfassung verabschiedet. Das Parlament bevorzugt eine Lösung, die FZA-konform umgesetzt werden kann und ermöglicht damit, dass die bilateralen Abkommen mit der EU weiterhin gelten. Der Bundesrat hat die Ergebnisse der parlamentarischen Beratung heute diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass die vom Parlament formulierte Bedingung erfüllt ist.
Der Bundesrat hat deshalb am Freitag das EDA in Zusammenarbeit mit dem EJPD beauftragt, der anderen Vertragspartei den Abschluss des Ratifikationsprozess zu bestätigen. Die EU ihrerseits hat die Schweiz bereits am 9. November 2016 über den Abschluss des Ratifizierungsprozesses informiert. Das Protokoll III wird demnach am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die zuständigen Behörden in den Kantonen werden durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) über die anwendbaren Bestimmungen zu gegebener Zeit informiert werden.
Vollwertige Teilnahme an Horizon 2020
Die Ratifizierung von Protokoll III ist ein wichtiges Element für die vom Bundesrat angestrebte Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Sie ermöglicht ferner ab 1. Januar 2017 eine umfassende Teilnahme der Schweiz als vollassoziiertes Mitglied am Forschungsprogramm Horizon 2020. Dies ist von zentraler Bedeutung für die Qualität und Reputation des Forschungsplatzes Schweiz sowie für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Damit können sich Schweizer Forschende wieder vollumfänglich an den durch das Programm finanzierten europäischen Forschungsprojekten beteiligen. Ebenso wichtig wie die finanziellen Aspekte ist die internationale Vernetzung der Schweizer Hochschulen.
Adresse für Rückfragen
Informationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18
Information EDA, T +41 58 462 31 53
Für Rückfragen zu Horizon 2020:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung in Innovation SBFI, Philipp Langer, T +41 58 462 96 93
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
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