Bundesrat empfiehlt Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub zur Ablehnung

Bern, 01.06.2018 - Der Bundesrat hat am 1. Juni 2018 die Botschaft zur Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten, die Initiative abzulehnen.

Die Initiative will dem Bund die Aufgabe übertragen, eine Vaterschaftsversicherung einzurichten. Sie verlangt, dass Väter einen gesetzlichen Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten, der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt würde. Der Einkommensersatz würde wie bei der Mutterschaftsentschädigung 80 Prozent des Einkommens betragen, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Ein solcher Urlaub würde schätzungsweise 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. Dieser Betrag entspricht einem EO-Beitragssatz von 0,11 Prozent.

Verantwortung der Arbeitgeber und der Sozialpartner
Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschaftsurlaubs; der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub tragen diese Massnahmen nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu bei, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können. Zudem würde ein solcher Urlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs wie bis anhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive der Sozialpartner bleiben soll.

Massnahmen des Bundes
Der Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. In den 15 Jahren seit Inkrafttreten dieses Impulsprogrammes hat der Bund die Schaffung von mehr als 57‘000 neuen Betreuungsplätzen mit insgesamt 370 Millionen Franken unterstützt. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) beantragte, das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in der Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen. Eine solche Weiterführung des Impulsprogramms hat der Bundesrat am 16. Mai 2018 abgelehnt. In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt, während dem Bund lediglich eine subsidiäre Rolle zukommt und er bereits eine zweimalige Verlängerung des Impulsprogramms finanziert hat. Er forderte die Kantone und Gemeinden auf, ihren Handlungsspielraum auszuschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots zu sorgen.  Das Geschäft wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt.

Der Bund kann hingegen Kantone und Gemeinden unterstützen, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken, sowie kantonale, regionale und kommunale Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestützt werden. Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Juli 2018 in Kraft.

Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die nachgewiesenen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal 25‘000 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Maximalbetrag bei 10‘100 Franken. Der Bundesrat hat am 9. Mai 2018 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.


Adresse für Rückfragen

Anna Liechti
Co-Stellvertreterin Bereich Familienfragen
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Tel. +41 58 464 36 94
anna.liechti@bsv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-70951.html