Berufliche Vorsorge: Verordnungen werden aktualisiert

Bern, 26.08.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 punktuelle Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Änderungen sind nötig, um die Bestimmungen an aktuelle finanzielle und versicherungstechnische Entwicklungen anzupassen. Zudem werden mehrere Parlamentsaufträge umgesetzt, zum Beispiel, dass auch Freizügigkeitseinrichtungen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleistungen kürzen oder verweigern können, wenn die begünstigte Person den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt hat.

Bei den Verordnungsänderungen geht es darum, einige Bestimmungen an die aktuelle Entwicklung des technischen Zinssatzes sowie an jene der Mortalitätsrate und der Invaliditätsquote anzupassen. Mit anderen Änderungen erfüllt der Bundesrat Aufträge des Parlaments, welche dieses aufgrund von parlamentarischen Vorstössen erteilt hat: Postulat Weibel 13.3813 «Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen», Motion Weibel 15.3905 «Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen» und Interpellation Dittli 18.3405 «Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen seines Opfers in der zweiten und dritten Säule?».

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die

  • Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
  • Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV)
  • Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) sowie die 
  • Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3).

Die angepassten Verordnungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation
Effingerstrasse 20
CH-3003 Bern
kommunikation@bsv.admin.ch

Tel. +41 58 462 77 11



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-80163.html