Revidierte Verordnung für Kinder- und Jugendförderung tritt am 1.1.22 in Kraft

Bern, 03.12.2021 - Die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) wurde totalrevidiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 beschlossen, dass sie am 1.1.2022 in Kraft tritt. Die Änderungen erhöhen insbesondere die Transparenz der Vergabe von Finanzhilfen und führen zu mehr Rechtssicherheit. Die KJFV enthält die Ausführungsbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Dieses ermöglicht es dem Bund, private Organisationen sowie Kantone und Gemeinden bei der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen.

Die Neuauflage der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) trägt dazu bei, dass das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) besser und einfacher umgesetzt werden kann. Eine eindeutigere Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten von Finanzhilfen führt zu mehr Transparenz und Klarheit. Ausserdem werden wichtige Bestimmungen aus den bisherigen Richtlinien zur Einreichung von Gesuchen neu in die Verordnung überführt, was die Rechtssicherheit stärkt.

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist seit 2013 in Kraft. Eine vom Gesetz selbst vorgesehene Evaluation zeigte Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Vergabe der Finanzhilfen auf. In der Folge wurden die Ausführungsbestimmungen in der KJFV unter Einbezug der Fachorganisationen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit totalrevidiert und an die heutigen Gegebenheiten angepasst. 


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