Kostenübernahme der Frühintervention bei frühkindlichem Autismus verbessern

Bern, 22.09.2023 - Die Kostenübernahme der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Die Gesetzesänderung stellt sicher, dass sich die Invalidenversicherung (IV) auch über das Jahr 2026 hinaus an der intensiven Frühintervention beteiligt, und regelt die Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Dezember 2023.

Die intensive Frühintervention (IFI) bei Kindern mit Autismus im Vorschulalter kann deren Verhalten sowie die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten verbessern, insbesondere, weil die Plastizität des Gehirns in diesem Entwicklungsstadium noch sehr ausgeprägt ist. Die IFI umfasst medizinische und pädagogische Massnahmen wie Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Die Wirksamkeit der IFI ist heute wissenschaftlich weitgehend anerkannt.

Derzeit ist die Übernahme der IFI provisorisch über Vereinbarungen zwischen der IV und den Einrichtungen, die in der Schweiz IFI anbieten, geregelt. Seit 2019 ist die IFI Gegenstand eines Pilotversuchs mit dem Ziel, die zentralen Punkte und die Finanzierung der Interventionen zu klären. Die IFI umfasst medizinische Massnahmen, die von der IV übernommen werden, sowie pädagogische Massnahmen, die in die Finanzierungszuständigkeit der Kantone fallen. Eine klare Abgrenzung zwischen medizinischen und pädagogischen Massnahmen ist bei der IFI jedoch nicht möglich. Im Einzelfall lässt sich der Umfang der unterschiedlichen Massnahmen nur schwer aufschlüsseln. In der Schweiz sind pro Jahr rund 270 Kinder von frühkindlichem Autismus betroffen. Etwa 80 Kinder konnten 2022 im Rahmen des Pilotversuchs eine IFI beginnen.

Finanzielle Unterstützung der IV nahtlos fortsetzen

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) stützt sich auf die Erfahrungen des Pilotversuchs. Das Ziel ist es, die finanzielle Unterstützung der IV für die IFI nach Abschluss des Pilotversuchs Ende 2026 nahtlos fortzusetzen. Kernpunkt der IVG-Änderung ist die Kostenübernahme der medizinischen Massnahmen im Rahmen der IFI durch die IV sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Diese Zusammenarbeit soll über Vereinbarungen geregelt werden, die Qualitätsanforderungen und die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der IV festhalten. Die Beteiligung soll über Pauschalen erfolgen, die den Kantonen zur Deckung der Kosten für medizinische Massnahmen für Versicherte mit frühkindlichem Autismus ausgerichtet werden. Die IV würde höchstens 25 Prozent der durchschnittlichen IFI-Kosten übernehmen. Für die IV bedeutete dies jährliche Mehrkosten von maximal 15 Millionen Franken. Die Erfahrungen des Pilotversuchs haben gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Kantonen angemessen ist und sich am besten eignet, um die Wirksamkeit und nachhaltige Verankerung der intensiven Frühinterventionsprogramme zu gewährleisten. Mit der Revision soll ausserdem der Zugang zur IFI vereinheitlicht werden, so dass die Massnahme mittelfristig allen Kindern und ihren Familien offensteht.


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