Zugang zu amtlichen Dokumenten

Seit 1.7.2006 gilt das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ). Jede Person erhält damit das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Das Öffentlichkeitsprinzip gilt jedoch nicht absolut, sondern wird eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert, sofern ihm überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Im Bereich der Sozialversicherung (Durchführung und Aufsicht) geht überdies die sozialversicherungsrechtliche Schweigepflicht vor.

Ein Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten im BSV kann von jedermann - unter möglichst genauer Bezeichnung des Dokumentes, welches zugänglich gemacht werden soll - gestellt werden. Für Anfragen kann das untenstehende Formular benutzt werden.

 
 
 
 
 
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Sie können ein Gesuch auch per Post oder Fax an folgende Adresse senden:

Bundesamt für Sozialversicherungen
Effingerstrasse 20
3003 Bern
Fax +41 (0)58 462 78 80

Bitte beachten Sie:

Die übliche Bearbeitungszeit für ihr Gesuch beträgt 20 Tage. Der Zugang zu Dokumenten ist gebührenpflichtig. Aufwand und Spesen (z.B. Kopierkosten) werden ab Fr. 100.-- in Rechnung gestellt. Über die Höhe der Kosten werden Sie vorgängig informiert.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 12.04.2022

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