Europarat

Der Europarat (ER) wurde 1949 gegründet. Die Schweiz ist seit 1963 Mitglied.

Gemäss Satzung besteht die Aufgabe des Europarates darin, einen engeren Zusammenschluss zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen. Dieses Ziel wird von den Organen des Rates erfüllt durch die Prüfung von Fragen gemeinsamen Interesses, durch die Erarbeitung von Übereinkommen und durch gemeinsames Handeln auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet und in der Rechtspflege und der Verwaltung sowie durch den Schutz und die Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Auf sozialer Ebene setzt sich der Europarat im Speziellen für die Entwicklung des sozialen Zusammenhalts und für die Gewährleistung der Menschenrechte, und damit auch der sozialen Rechte, ein. Ziel ist es, die europäischen Normen im Bereich der sozialen Sicherheit und der Gesundheit zu fördern, die ethnische und kulturelle Vielfalt zu bewahren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen Entwicklung zu unterstützen. Dies geschieht über normative Instrumente und regelmässige Treffen anlässlich von Ministerkonferenzen, Regierungsausschüssen und Expertengruppen.

Wichtigstes normatives Instrument sind die Übereinkommen. Derzeit gibt es 210 Übereinkommen, die auf institutioneller Ebene des Europarates erarbeitet und ausgehandelt werden. Die Übereinkommen werden durch Unterzeichnung und Ratifizierung durch die Vertragsparteien rechtsgültig. Die wichtigsten Übereinkommen im sozialen Bereich sind die Europäische Sozialcharta von 1961, die (revidierte) Europäische Sozialcharta von 1996, die Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit von 1964 und die (revidierte) Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit von 1990. Die Schweiz hat nur die Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit von 1964 ratifiziert.

Nebst dem zwingenden normativen Instrument des Abkommens gibt es als weiteres rechtliches Instrument die Empfehlung. Es handelt sich dabei um Empfehlungen des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten. Die Empfehlung hat keine Rechtsverbindlichkeit. Sie ist aber dennoch wirksam, denn die Staaten sind angehalten, ihr Möglichstes für die Umsetzung der Empfehlung zu tun.

Die europäischen Minister treffen sich periodisch anlässlich von Ministerkonferenzen, um Themen von gemeinsamem Interesse zu diskutieren und den Aktivitäten des Europarates neue Impulse zu geben. Im Sozialbereich fanden folgende Konferenzen statt: die 2. Konferenz der europäischen Minister für sozialen Zusammenhalt im Jahr 2012, die 9. Konferenz der europäischen Jugendminister von 2012 und die 29. Europäische Familienministerkonferenz im Jahr 2009.

Die Europäische Plattform für soziale Kohäsion (PECS) wurde 2016 geschaffen. Sie soll sicherstellen, dass bei allen Tätigkeiten des ER der Aspekt des sozialen Zusammenhalts einbezogen wird, indem die grössten Hindernisse beim Zugang zu den sozialen Rechten erfasst werden. Ausserdem sollen damit der Austausch von Good Practices und innovativen Ansätzen im Bereich des sozialen Zusammenhalts gefördert und neue Tendenzen und Herausforderungen in diesem Bereich untersucht werden. Der Europäische Ausschuss ist ein zwischenstaatliches Organ, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. An den Arbeiten der Plattform beteiligen sich die Sozialpartner und die Nichtregierungsorganisationen sowie weitere internationale Organisationen und Beobachterländer.

Der Regierungsausschuss der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit (CG) prüft die Gesetzeskonformität und die Praxis im Bereich der sozialen Sicherheit in den Staaten, welche die Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit ratifiziert haben (derzeit 21, darunter auch die Schweiz).

Die neue Strategie des Europarates für Kinderrechte (2016–2021) ist die dritte, die von der Organisation erarbeitet wurde. 2016 wurde ein Expertenausschuss eingesetzt, namentlich der Ad-hoc-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CAHENF), um die Umsetzung der Strategie zu koordinieren und deren Wirkung zu evaluieren.

Der Europäische Lenkungsausschuss für Jugendfragen (CDEJ) ist ebenfalls ein zwischenstaatliches Organ, das im Wesentlichen für die Förderung der Zusammenarbeit im Jugendbereich zuständig ist. Die prioritären Ziele sowie Vorschläge zum Haushaltsbudget und zum Programm des Jugendbereichs werden indes vom Gemeinsamen Rat für Jugendfragen (CMJ) festgelegt, in dem neben den Mitgliedern des CDEJ auch Vertreter von Nichtregierungs-Jugendorganisationen Einsitz haben (System der Mitbestimmung).

Weiterführende Informationen

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialpolitische-themen/internationale-organisationen/europarat.html